Bewohnerparkkarte
Personen, die in der Innenstadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, können eine Bewohnerparkkarte beantragen. Mit dieser Bewohnerparkkarte erhalten sie die Berechtigung, ihr Fahrzeug in den umliegenden Kurzparkzonen bzw. gebührenpflichtigen Kurzparkzonen über die erlaubte Parkdauer hinaus abzustellen.
Voraussetzung für die Erlangung einer Bewohnerparkkarte ist, dass Sie Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftwagens sind beziehungsweise Sie können nachweisen, dass Ihnen ein Firmenauto zur Privatnutzung überlassen wird.
Bürgeranliegen, Bürgercenter
Stadtplatz 1
4600 Wels
Tel: +43 7242 235 3810
Mobil: +43 7242 235 8370
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Zimmer Nr. 7
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